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Jetzt Berufungsverfahren im “Ossi-Fall”

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
30. Apr 2010
Aktuelles

Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart hat die Klägerin nun Berufung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt.

Die aus der ehemaligen DDR (Ostberlin) stammende und vor der Wende in die Bundesrepublik übergesiedelte Klägerin begehrt von der Beklagten, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen, die Zahlung einer Entschädigung, gestützt auf das Allgmeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Klägerin hatte sich im Juli 2009 bei der Beklagten erfolglos auf ein Stellenangebot beworben. Auf dem zurückgesendeten Lebenslauf befand sich unter anderem der Vermerk “(-)OSSI“. Die Beklagte, welche nach eigener Darstellung mehrere Mitarbeiter aus Ostdeutschland beschäftigt, hatte vorgebracht, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte die Entschädigungsklage der Klägerin abgewiesen. Zur Begründung führte es an, die Bezeichnung als “Ossi“ könne zwar diskriminierend gemeint sein und/oder so empfunden werden, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Selbst wenn davon ausgegangen werde, so das Gericht, dass mit dem Begriff “Ethnie“ Populationen von Menschen beschrieben werden, die durch ihre Herkunft, ihre Geschichte, ihre Kultur, durch ihre Verbindung zu einem spezifischen Territorium und durch ein geteiltes Gefühl der Solidarität verbunden sind, so werde die Bezeichnung “Ossi“ nicht dem Begriff der Ethnie als Gesamtgefüge dieser Elemente gerecht. Die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den “Ossis“ an diesen Merkmalen, zumal die DDR nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, eine von der Bundesrepublik unterschiedliche Entwicklung genommen habe.

Ob das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Berufungsverfahren nun eine andere Auffassung vertritt, bleibt abzuwarten.

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